
Flemming Rose: Tavshedens tyranni
Jyllands-Postens Forlag
Redaktør: Muhammedbog er Flemming Roses personlige testamenteFlemming Rose: Tavshedens tyranni
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Redaktør: Muhammedbog er Flemming Roses personlige testamente> Entführung minderjähriger Koptinnen
Die Kopten bilden die größte christliche Gemeinschaft des Nahen Ostens und die mit weitem Abstand größte religiöse Minderheit Ägyptens. Sie begreifen sich als die Ureinwohner Ägyptens. Seit der Eroberung Ägyptens im siebten Jahrhundert durch den muslimischen Feldherrn Amr Ibn Alass leiden sie unter einem erheblichen Druck, ihren Glauben und weite Teile ihrer Kultur, wie z. B. ihre Sprache aufzugeben. Bis heute sind sie starker Unterdrückung und Diskriminierung ausgesetzt.
Die Diskriminierung der Kopten zeigt sich in vielfältiger Weise. Führende staatliche Ämter werden ihnen verwehrt. Der Weg der Beförderung an den Hochschulen bleibt ihnen oft verschlossen. Es ist ihnen nicht möglich, Positionen im Inlandsgeheimdienst, im Militärnachrichtendienst oder in der präsidialen Leibgarde zu besetzen. Es kommt immer wieder zu Zerstörungen oder Verwüstungen von Geschäften, Häusern und auch Kirchen. Eines der schlimmsten Phänomene der Diskriminierung und Unterdrückung ist die Zwangsislamisierung der minderjährigen Mädchen. Dieses Phänomen besteht seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, die Zahl der Fälle hat bis heute zugenommen.
Der Rechtsanwalt Mamduh Nakhla, Leiter des Kalema Zentrums für Menschenrechte, hat berichtet, dass das „Verschwinden“ und die Zwangsislamisierung koptischer Mädchen vor allem seit dem Jahr 2000 zugenommen hat. Den höchsten Schätzungen zufolge werden jährlich möglicherweise mehrere tausend Menschen zumeist Mädchen und Frauen, vor allem in den Gouvernoraten El-Minia, Kairo und Assiut gezwungen, zum Islam überzutreten. Genaue Zahlen zu diesen Verbrechen liegen nicht vor, da sie nur selten strafrechtlich verfolgt werden. Diese Passivität der Behörden weckt den Verdacht, dass der Staat oder Teile der Beamtenschaft in diese Islamisierung involviert sind.
Das Zentrum für Menschenrechte hat mehrere Beschwerden aus dem oberägyptischen Gouvernorat El-Minia erhalten, in dem minderjährige Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren einfach „verschwanden“. Aus dem Ort Bani Suif liegt ein Bericht vor, nach dem auch ein Minderjähriger verschwunden ist. Es stellte sich heraus, dass der Religionseintrag in seinen Papieren innerhalb von nur drei Tagen geändert und er zwangsverheiratet wurde.
Die Zwangsislamisierung koptischer minderjähriger Mädchen wird nach Auffassung mancher Beobachter unter der duldenden Mittäterschaft der Regierung durchgeführt. Die Täter setzen dabei Betrug, Erpressung, finanziellen und emotionalen Druck und Entführungen ein. Die Staatsorgane unternehmen so gut wie nichts, um gegen die Zwangsislamisierungen vorzugehen. Eher noch schützen sie Täter und helfen den betroffenen Familien nicht, ihre Kinder ausfindig zu machen. Werden die Täter angeklagt, können sie in den meisten Fällen mit einem Freispruch rechnen. Die Opfer werden verunsichert, bedroht und erniedrigt, und die Regierung schweigt zu diesen Taten. Soweit bekannt, gibt es Netzwerke islamischer Extremisten, die an der Zwangsislamisierung beteiligt sein sollen und die finanziell von islamischen Stiftungen aus Golfstaaten unterstützt werden. Sowohl an Entführer als auch an die zum Islam übergetretenen Kopten sollen nach ägyptischen Maßstäben höhere Geldsummen geflossen sein.
Die Änderung der Religion der Mädchen und die damit verbundenen Behördengänge werden von islamischen Anwälten durchgeführt. Die ägyptische Staatssicherheit bleibt in aller Regel passiv oder übt sogar Druck auf die Opfer aus, damit sie nicht zu ihren Angehörigen zurückkehren. Die Änderung der Religion vom Christentum zum Islam dauert in der Regel wenige Tage oder sogar nur Stunden; umgekehrt ist der Abfall vom Islam auf legalem Weg unmöglich und wird von Extremisten sogar mit dem Tode bedroht.
Die koptische Minderjährige Zeinahom Nadi Adly Amin stammt aus Ezbet Fanus, Samalut, Gouvernorat El-Minia. Im Mai 2010 wurde die 19jährige von vier Frauen aus ihrem Dorf betäubt und in eine andere Stadt gebracht, wo die Frauen und der islamische Geistliche, Scheich Khalaf Abd Elmigid, versuchten, das Mädchen zum Übertritt zum Islam zu zwingen. Zeinahom konnte entkommen und zu ihrer Familie zurückkehren. Ein anderer Fall ist der von Angi Adel Wassil. Am Dienstag, dem 31. März 2005, war sie mit ihrer Freundin zur Schule in Sidi Bishr in Alexandria unterwegs, als ein Minibus ohne Kennzeichen herangefahren kam und sie in den Wagen gezerrt wurde. Ihre Freundin erkannte in einem der Täter einen Zivilbeamten des Polizeireviers am Montaza Palast und fotografierte ihn mit ihrem Handy. Sie zeigte ihn an, doch die Zeugin wurde bedroht, nicht weiter auf ihrer Aussage zu bestehen.
Das bekannteste Beispiel einer Zwangsislamisierung koptischer Mädchen ist der Fall der Geschwister Marian und Christin. Marian, bei der Entführung 16 Jahre alt, und Christin, bei der Entführung 14 Jahre alt, verschwanden im November 2003. In weniger als einem Monat wurden ihre Namen geändert. Ihre Familie tat über drei Jahre lang alles, um die Mädchen zu finden. Wie sich später herausstelle, kannte die Polizei den Aufenthaltsort der Mädchen. Erst nachdem die Mutter im Fernsehprogramm Al-Hakika [Arabisch: Die Wahrheit] aufgetreten war, befahl Präsident Mubarak, die Mädchen ausfindig zu machen. Am nächsten Tag zeigte das ägyptische Fernsehen beide Mädchen: jedes Mädchen trug ihr Kind auf dem Arm.
Fälle wie die von Zeinahom oder Angi sind keine Einzelfälle. Diese Verbrechen werden noch durch bürokratische Instanzen gefördert. Das Innenministerium ändert die Personalien innerhalb kürzester Zeit. Die Alazhar-Moschee als zuständige religiöse Institution erkennt den Übertritt zum Islam an, obwohl dieser für Minderjährige gesetzeswidrig ist. Die Justiz bestraft die muslimischen Täter nicht, und die Polizei zwingt die Familien der Entführten, eine einstweilige Verfügung zu unterschreiben, dass sie den Tätern nichts tun werden.
IGFM Deutschland – von Medhat Kilada, Direktor von Copts United, Zürich – August 2010
Quelle: http://koptisch.wordpress.com/2010/09/23/zwangsislamisierung-koptischer-madchen/#more-7828
Und hier eine kleine >Kostprobe vom Umgang der Religion des Friedens und der Toleranz mit Andersgläubigen, die es wagen im Fastenmonat Ramadan in Alögerien nicht mitzufasten.
In Ägypten wurden noch 1952 Kopten lebendig verbrannt, nicht nur die Kirche in Souis. Die Erinnerungen an diese und ähnliche Untaten gehn heute unter iem lauten Geschrei der stats "beleidigten"Moslems und ihrer Sympathisanten über die Sünden der westlichen Kolonialzeit. Vom der islamischen Imperialismus ist dabei nicht die Rede. Der Genocid an den Armeniern wird bis heute nicht anerkannt von islamischer Seite.
Millionen Frauen leiden unter schweren Geburtschäden nach Kinderehen
Afrika: Millionen Frauen mit Geburtsfisteln
http://www.afrika.info/aktuell_detail.php?N_ID=1431&kp=aktuell
Aktivisten sehen Regierungen in der Pflicht*
Zusätzliche Informationen im Internet: http://www.who.org/
>Frauenprügler herzlich willkommen
Mit dem jünsten Urteil der Schweizer Justiz zur Frauenprügelpropaganda hat das Basler Straf- Gericht nur vollstreckt, was mit der Einladung der Frauenprügelexperten aus Deutschland ins Schweizer Paradies bereits im Frühjahr angekündigt wurde. Islamkritik ist unsachlich..., nicht so die Aufrufe und Animationen zur Gewalt in korankorrekter Auslegung. Schauen Sie selber....
>Hetze gegen Ungläubige «keine Diskriminierung
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Nach-TVAuftritt-Basler-Behoerden-ermitteln-gegen-MuslimSekretaer/story/30744917
Die Basler Staatsanwaltschaft hatte gegen den Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel, Aziz Osmanoglu, ein Strafverfahren eingeleitet. Grund waren Aussagen des Mannes in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens. Osmanoglu wird in einer Anzeige vorgeworfen, in dem am 1. April 2010 ausgestrahlten Film «Hinter dem Schleier» das Schlagen von Ehefrauen mit religiösen Argumenten gerechtfertigt zu haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Im Strafverfahren ging es um öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit.
Der Film wurde ausgestrahlt obwohl eine Grüne Basler Paradieshuri, Lilo Roost Vischer, die im Auftrag des Stadtpräsidenten Guy Morin auftrat und sich gewaltig aufplusterte, versucht hatte, die Dreharbeiten in linktotalitärer Eigenmächtigkeit massiv zu behindern.
Tages-Anzeiger: Eingestellt wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren, das durch die gleiche Sendung ausgelöst worden war. Es richtete sich gegen einen Imam, dem in einer Strafanzeige der Jungen SVP Basel Rassendiskriminierung, Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung und staatsgefährdende Propaganda vorgeworfen worden waren.
Der Imam soll in einer Predigt in einer Basler Moschee gesagt haben, Ungläubige seien niedriger als Tiere. Diese Aussage, die in Basel einen Aufschrei der Empörung und politische Vorstösse ausgelöst hat, erfüllt indes nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft die vorgeworfenen Tatbestände nicht.
So richte sich die Diskriminierung nicht gegen eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religionsgemeinschaft. Betroffen sei vielmehr die unbestimmte Gesamtheit aller Anders- oder Nichtgläubigen.
M.a. W.: Alle Nichtmoslems dürfen von Moslems beleidigt werden, aber Moslems darf man nicht kritisieren, dann ist das „Rassendiskriminierung“…
http://nebelhorn.myblog.de/nebelhorn/art/6469025/Sachliche-Frauenprugelpropaganda
BaZ v. 11.9.2010: Der 33jährige Azis Osmanoglu hatte in der Dokumentation „Hinter dem Schleier – Muslim Report Schweiz“ des Schweizer Fernsehens für die Einführung der Scharia in der Schweiz plädiert und auch das Schlagen von Frauen befürwortet, die sich dem Sex in der Ehe widersetzen. Darauf erhob die Basler Staatsanwaltschaft Anklage wegen „öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit“. Zur Begründung führte sie an, dass der Angeklagte es auf die Einführung der mit dem islamischen Recht verbundenen drakonischen Sanktionen wie dem Abhacken einer Hand und dem Auspeitschen der Ehefrau abgesehen habe und seine Glaubensbrüder tatsächlich dazu bewegen wolle und könne.
Das Gericht konnte solche Absichten nicht erkennen in den Ansichten des Scharia-befürworters. Es begründete den Freispruch mit Erleuchtungen wie dieser, der Angeklagte habe seine Meinung „nicht eifernd, sondern sachlich geäussert, womit es auch an der erforderlichen „Eindringlichkeit“ seiner Rede gemangelt habe.“
Man sieht hier den Gerichtspräsidenten, wie er sehr sachlich und fachkundig darlegt, worum es beim Frauenprügeln geht und warum die Ansichten und Absichten des Islamisten auf keinen Fall zu verurteilen sind. Man kann den grossen rechtsgelehrten Dominik Kiener womöglich nicht richtig erkennen, da der Talar ihn zum Teil bedeckt, aber an der Übereinstimmung kann kein Zweifel bestehen, um wen und was es sich hier handelt.
Hier die sachlichen Instruktionen zum Frauenprügeln nach Basler Schariagericht:
>Islam – Wife Must Consent to Husband’s Desires
http://www.youtube.com/watch?v=46yJ2Ho__QU
Hier sieht man die Verteidigung des Schariapropagandisten
>Wife beating in Islam – the rules
http://www.youtube.com/watch?v=Wp3Eam5FX58
Ein Zeuge spricht sich für den Angeklagten aus:
>Wife beating in Islam – only a rod will help
http://www.youtube.com/watch?v=iWGA8i6scYY
Und hier noch mal der Mufti bei der Urteilsbegründung:
>Wife Beating in Islam – „Men have authority over women“
http://www.youtube.com/watch?v=vJkmRBEOC3o
Einblick in die Schariagerichtsbarkeit gibt auch dieser Ausschnitt aus der Verhandlung:
>How to beat your wife – eine besonders vorbildliche sachliche Erläuterung
http://www.youtube.com/watch?v=yl8g8S6F3do&NR=1
Die Staatsanwaltschaft kann man nicht erkennen, sie hält sich noch bedeckt.
Sollte der Fall bis vors Bundesgericht gehen, werden wir weiter berichten.
Das Urteil des Schweizer Gerichts, das keinen Grund zur Verurteilung der Prügelpropaganda sieht, wenn sie nach den Schariamasstäben des Basler Gerichts „sachlich“ vorgetragen wird, fügt sich nahtlos an die offziell erlaubte Einreise des deutschen Frauenprügelexperten vom Verein „Einladung zum Paradies“.Zur Erinnerung: 03 May 2007
Read more: http://www.dailymail.co.uk/news/article-452288/The-moment-teenage-girl-stoned-death-loving-wrong-boy.html#ixzz0zWuL15aJ
A 17-year-old girl has been stoned to death in Iraq because she loved a teenage boy of the wrong religion.
As a horrifying video of the stoning went out on the Internet, the British arm of Amnesty International condemned the death of Du?a Khalil Aswad as "an abhorrent murder" and demanded that her killers be brought to justice.
Reports from Iraq said a local security force witnessed the incident, but did nothing to try to stop it. Now her boyfriend is in hiding in fear for his life.
Miss Aswad, a member of a minority Kurdish religious group called Yezidi, was condemned to death as an "honour killing" by other men in her family and hardline religious leaders because of her relationship with the Sunni Muslim boy.
Scroll down for more ...
The teenager was dragged outside by 8 or 9 men and stoned for half an hour until she died. Her boyfriend is now in hiding in fear for his life
They said she had shamed herself and her family when she failed to return home one night. Some reports suggested she had converted to Islam to be closer to her boyfriend.
Miss Aswad had taken shelter in the house of a Yezidi tribal leader in Bashika, a predominantly Kurdish town near the northern capital, Mosul.
A large crowd watched as eight or nine men stormed the house and dragged Miss Aswad into the street. There they hurled stones at her for half an hour until she was dead.
The stoning happened last month, but only came to light yesterday with the release of the Internet video.
It is feared her death has already triggered a retaliatory attack. Last week 23 Yezidi workmen were forced off a bus travelling from Mosulto Bashika by a group of Sunni gunmen and summarily shot dead.
An Amnesty International spokesman in London said they receive frequent reports of honour crimes from Iraq ? particularly in the predominantly Kurdish north.
Most victims are women and girls who are considered by male relatives to have shamed their families by immoral behaviour.
Kurdish authorities have introduced reforms outlawing honour killings, but have failed to investigate them or prosecute suspects, added the Amnesty spokesman.
Kate Allen, the organisation?s UK director, said: "This young girl?s murder is truly abhorrent and her killers must be brought to justice.
"Unless the authorities respond vigorously to this and any other reports of crimes in the name of 'honour', we must fear for the future of women in Iraq."
Read more: http://www.dailymail.co.uk/news/article-452288/The-moment-teenage-girl-stoned-death-loving-wrong-boy.html#ixzz0zWuSH1vl