Donnerstag, 16. September 2010

Das Schariagericht Basel und seine Sprecher



Das Schweizer Schariagericht

in Wort und Bild hier zum Anschauen

>Frauenprügler herzlich willkommen

Mit dem jünsten Urteil der Schweizer Justiz zur Frauenprügelpropaganda hat das Basler Straf- Gericht nur vollstreckt, was mit der Einladung der Frauenprügelexperten aus Deutschland ins Schweizer Paradies bereits im Frühjahr angekündigt wurde. Islamkritik ist unsachlich..., nicht so die Aufrufe und Animationen zur Gewalt in korankorrekter Auslegung. Schauen Sie selber....

>Hetze gegen Ungläubige «keine Diskriminierung

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Nach-TVAuftritt-Basler-Behoerden-ermitteln-gegen-MuslimSekretaer/story/30744917

Die Basler Staatsanwaltschaft hatte gegen den Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel, Aziz Osmanoglu, ein Strafverfahren eingeleitet. Grund waren Aussagen des Mannes in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens. Osmanoglu wird in einer Anzeige vorgeworfen, in dem am 1. April 2010 ausgestrahlten Film «Hinter dem Schleier» das Schlagen von Ehefrauen mit religiösen Argumenten gerechtfertigt zu haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Im Strafverfahren ging es um öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit.

Der Film wurde ausgestrahlt obwohl eine Grüne Basler Paradieshuri, Lilo Roost Vischer, die im Auftrag des Stadtpräsidenten Guy Morin auftrat und sich gewaltig aufplusterte, versucht hatte, die Dreharbeiten in linktotalitärer Eigenmächtigkeit massiv zu behindern.

Tages-Anzeiger: Eingestellt wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren, das durch die gleiche Sendung ausgelöst worden war. Es richtete sich gegen einen Imam, dem in einer Strafanzeige der Jungen SVP Basel Rassendiskriminierung, Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung und staatsgefährdende Propaganda vorgeworfen worden waren.

Der Imam soll in einer Predigt in einer Basler Moschee gesagt haben, Ungläubige seien niedriger als Tiere. Diese Aussage, die in Basel einen Aufschrei der Empörung und politische Vorstösse ausgelöst hat, erfüllt indes nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft die vorgeworfenen Tatbestände nicht.

So richte sich die Diskriminierung nicht gegen eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religionsgemeinschaft. Betroffen sei vielmehr die unbestimmte Gesamtheit aller Anders- oder Nichtgläubigen.

M.a. W.: Alle Nichtmoslems dürfen von Moslems beleidigt werden, aber Moslems darf man nicht kritisieren, dann ist das „Rassendiskriminierung“…

http://nebelhorn.myblog.de/nebelhorn/art/6469025/Sachliche-Frauenprugelpropaganda

BaZ v. 11.9.2010: Der 33jährige Azis Osmanoglu hatte in der Dokumentation „Hinter dem Schleier – Muslim Report Schweiz“ des Schweizer Fernsehens für die Einführung der Scharia in der Schweiz plädiert und auch das Schlagen von Frauen befürwortet, die sich dem Sex in der Ehe widersetzen. Darauf erhob die Basler Staatsanwaltschaft Anklage wegen „öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit“. Zur Begründung führte sie an, dass der Angeklagte es auf die Einführung der mit dem islamischen Recht verbundenen drakonischen Sanktionen wie dem Abhacken einer Hand und dem Auspeitschen der Ehefrau abgesehen habe und seine Glaubensbrüder tatsächlich dazu bewegen wolle und könne.

Das Gericht konnte solche Absichten nicht erkennen in den Ansichten des Scharia-befürworters. Es begründete den Freispruch mit Erleuchtungen wie dieser, der Angeklagte habe seine Meinung „nicht eifernd, sondern sachlich geäussert, womit es auch an der erforderlichen „Eindringlichkeit“ seiner Rede gemangelt habe.“

Man sieht hier den Gerichtspräsidenten, wie er sehr sachlich und fachkundig darlegt, worum es beim Frauenprügeln geht und warum die Ansichten und Absichten des Islamisten auf keinen Fall zu verurteilen sind. Man kann den grossen rechtsgelehrten Dominik Kiener womöglich nicht richtig erkennen, da der Talar ihn zum Teil bedeckt, aber an der Übereinstimmung kann kein Zweifel bestehen, um wen und was es sich hier handelt.

Hier die sachlichen Instruktionen zum Frauenprügeln nach Basler Schariagericht:


>Islam – Wife Must Consent to Husband’s Desires

http://www.youtube.com/watch?v=46yJ2Ho__QU

Hier sieht man die Verteidigung des Schariapropagandisten

>Wife beating in Islam – the rules

http://www.youtube.com/watch?v=Wp3Eam5FX58

Ein Zeuge spricht sich für den Angeklagten aus:

>Wife beating in Islam – only a rod will help

http://www.youtube.com/watch?v=iWGA8i6scYY

Und hier noch mal der Mufti bei der Urteilsbegründung:

>Wife Beating in Islam – „Men have authority over women

http://www.youtube.com/watch?v=vJkmRBEOC3o

Einblick in die Schariagerichtsbarkeit gibt auch dieser Ausschnitt aus der Verhandlung:

>How to beat your wife – eine besonders vorbildliche sachliche Erläuterung

http://www.youtube.com/watch?v=yl8g8S6F3do&NR=1

Die Staatsanwaltschaft kann man nicht erkennen, sie hält sich noch bedeckt.

Sollte der Fall bis vors Bundesgericht gehen, werden wir weiter berichten.

Das Urteil des Schweizer Gerichts, das keinen Grund zur Verurteilung der Prügelpropaganda sieht, wenn sie nach den Schariamasstäben des Basler Gerichts „sachlich“ vorgetragen wird, fügt sich nahtlos an die offziell erlaubte Einreise des deutschen Frauenprügelexperten vom Verein „Einladung zum Paradies“.