Mittwoch, 17. November 2010

Todesurteil wegen Prophetenbeleidigung

Islamische Republik Pakistan

IGFM:Todesurteil wegen Blasphemie

Asyl für bedrohte Blasphemieopfer und Konvertiten!

Lahore / Frankfurt am Main (12. November 2010) -

Die pakistanische Christin Asiya Bibi, eine Tagelöhnerin aus Itanwali, 75km westlich der Millionenmetropole Lahore, wurde am 7. November von einem pakistanischen Gericht wegen angeblicher Beleidigung des Propheten zum Tode verurteilt. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, ist sie die erste Frau, die in Pakistan wegen Blasphemie hingerichtet werden soll. Das Gericht fand sie für schuldig, den Propheten Mohammed im Juni 2009 in einem Gespräch mit drei islamischen Arbeitskolleginnen in ihrem Heimatdorf verunglimpft haben. Anlässlich dieses Todesurteils und des internationalen Gebetstages für verfolgte Christen am 14. November erinnert die IGFM an die bedrohliche Lage der Christen in Pakistan, denen rund 3 Prozent der Bevölkerung angehören.

Drei weitere pakistanische Christen sitzen seit Jahren wegen angeblicher Blasphemie in Todeszellen pakistanischer Gefängnisse: Die Christen Kingri Masih und Anwar Kenneth seit 2002 und seit Mai 2006 der heute 40-jährige dreifache Familienvater Younis Masih, der sich über laute islamische Musik bei einem Nachbarn beschwert hatte.

Zu Tode verurteilte Christen
Frauen in Pakistan werden immer weniger verschont: Wegen ähnlicher Anschuldigungen droht die Todesstrafe den inhaftierten Christinnen Rubina Bibi und der sechsfachen Mutter Martha Bibi, die Schulden von einem Moslem einfordern wollte. Im März 2010 erhielt das christliche Ehepaar Ruqqiya Bibi und Munir Masih 25 Jahre Gefängnis wegen angeblicher „ritueller Verunreinigung des Korans“. Im Januar 2010 erhielt der 26-jährige Imran Masih wegen angeblicher Koranverbrennung eine lebenslängliche Haftstrafe. Seit Anfang 2009 befindet sich Hector Aleem, Direktor einer pakistanischen Menschenrechtsorganisation, wegen angeblicher Verschickung blasphemischer SMS-Nachrichten in Haft.

Bedrohung auch nach der Freilassung
Im Oktober traf sich eine IGFM-Delegation mit den Christen Rasheed und Saleem Masih, die, 1999 angeklagt wegen angeblicher Islam-Beleidigung gegenüber einem Eisverkäufer, seit ihrer Freilassung 2003 mit ihren Familien aus Angst vor Fanatikern im Untergrund leben müssen und keine normale Existenz mehr in Pakistan führen können. In ähnliche Lage befinden sich viele freigelassene Blasphemieopfer. Ebenso bedroht sind Konvertiten aus dem Islam, z.B. Frauen, die wegen Heirat mit einem Christen zum Christentum übertraten. Das Phänomen der Entführung von christlichen Mädchen ist weit verbreitet. Auf die Entführung folgt oft eine erzwungene Ehe mit dem Entführer und Zwangsbekehrung zum Islam.

Forderung der IGFM
Die IGFM fordert die vom pakistanischen Minderheitenminister Shabaz Bhatti bis Ende 2010 versprochene Revision des mit der Todesstrafe versehenen Blasphemiegesetzes und seine Aufhebung sowie die gesetzlich verankerte Gleichstellung der marginalisierten christlichen Minderheit. Die IGFM fordert von Pakistan, die Blasphemieprozesse sind unverzüglich zu beenden und die Todesurteile sofort aufzuheben. Den existenzbedrohten Blasphemieopfern und Konvertiten muss das Recht auf Asylrecht gewährt werden, so die IGFM. Die Menschenrechtsfrage von Christen und anderen Minderheiten gehöre auf die Tagesordnung der politischen Gespräche insbesondere der USA mit der pakistanischen Regierung.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.igfm.de